Auszug aus der Vereinssatzung
§ 2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Aufklärung und Information der Mitglieder und darüber hinaus von Trägern von Kammerberufen über Vorsorgemöglichkeiten, insbesondere über Möglichkeiten der Familien-, der Unfall-, der Altersvorsorge, der Absicherung von Leben und Gesundheit und der Absicherung von Risiken des täglichen Lebens.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Herausgabe von Schriften und sonstigen Veröffentlichungen sowie Veranstaltungen von Vorträgen und Informationsveranstaltungen.
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.