Auszug aus der Vereinssatzung

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Aufklärung und Information der Mitglieder und darüber hinaus von Trägern von Kammerberufen über Vorsorgemöglichkeiten, insbesondere über Möglichkeiten der Familien-, der Unfall-, der Altersvorsorge, der Absicherung von Leben und Gesundheit und der Absicherung von Risiken des täglichen Lebens.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Herausgabe von Schriften und sonstigen Veröffentlichungen sowie Veranstaltungen von Vorträgen und Informationsveranstaltungen.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.

Die vollständige Vereinssatzung lassen wir Ihnen sehr gerne auf Nachfrage zukommen.